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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaMaskenbrille32 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen426812
Datum08.09.2007 18:34      MSG-Nr: [ 426812 ]18964 x gelesen

Geschrieben von Mathias Zimmerdas ist nicht nur sinnvoll, sondern nach FwDV 7 sogar vorgeschrieben:
Richtig, das steht da so geschrieben. Ich würde den Satz auch als "muss" interpretieren. In den Erläuterungen zur DV 7 wird das Ganze jedoch anders dargestellt:

Aus obiger Formulierung darf nicht der Rückschluss gezogen werden, dass Träger von Maskenbrillen ein persönlicher Atemanschluss (Maske) zugeteilt werden muss.

wobei man dann später schreibt:
Grundsätzlich ist es im Einsatz aus Zeitgründen vorteilhaft, wenn Brillenträgern eine persönliche Maske mit Maskenbrille zugeteilt wird.

Quelle: Erläuterungen FwDV 7, Punkt 5

Hätte man besser formulieren können...


MkG Sascha


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