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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | Einsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage??? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 426944 | ||
| Datum | 10.09.2007 10:37 MSG-Nr: [ 426944 ] | 7881 x gelesen | ||
Hallo Tobias, nach einem Lehrgangsbesuch an einer Feuerwehrschule bin ich in diesem Hinblick etwas schlauer geworden. Offiziell dürfte die Feuerwehr keine Auskunft über einen Einsatz geben. Dieses Recht hat alleine der Amtsleiter, spreich Bürgermeister. Dieser kann diese Aufgabe aber an die Feuerwehr weitergeben, möglichst schriftlich. Wenn du das dann machst, sollte die Schilderung möglichst wertneutral sein, v.a. in Bezug auf Schadenshöhe und Schadensurache. Das ist bei uns z.B. Aufgabe der Polizei. Darum finde ich es auch nicht besonders gut, wenn Alarmdurchsagen veröffentlicht werden, denn dabei kann evtl. der Datenschutz verletzt werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
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