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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bootsführerschein | 34 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 426947 | ||
Datum | 10.09.2007 10:44 MSG-Nr: [ 426947 ] | 12532 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Ich mache als Feuerwehrmann etwas kaputt, muss ich das bezahlen? Nein, aber Deine Gemeinde und die holt sich das bei grober Fahrlässigkeit bei Dir wieder. Für die Bewertung der groben Fahrlässigkeit wird es in erster Linie auf en konkreten Fahrfehler ankommen, der fehlende Bootsführerschein macht es nicht wirklich viel schlimmer. Bei Strafverfahren nach Verkehrsunfällen wird der Führerschein meist doch eine Rolle spielen. Vereinfacht dargestellt: Mit Führerschein: "Ja Herr Müller, weshalb haben sie denn das Fahrzeug auf der Vorfahrtsberechtigten Straße nicht wahrgenommen?" Ohne Führerschein: "Herr Müller, wie kommen sie eigentlich auf das schmale Brett dass Sie ohne Führerschein ein Fahrzeug überhaupt sicher bewegen können?" Manuel | ||||
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