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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBootsführerschein34 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW426964
Datum10.09.2007 12:18      MSG-Nr: [ 426964 ]12587 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Manuel SchmidtBei Strafverfahren nach Verkehrsunfällen wird der Führerschein meist doch eine Rolle spielen.
Vereinfacht dargestellt:


Im normalen Straßenverkehr ist der Führerschein auch Pflicht. Aber wir sprechen von Gewässern ohne Führerscheinpflicht!!

Geschrieben von Manuel SchmidtOhne Führerschein:
"Herr Müller, wie kommen sie eigentlich auf das schmale Brett dass Sie ohne Führerschein ein Fahrzeug überhaupt sicher bewegen können?"


Nur kann man die Frage auch stellen, wenn der Führerschein rein rechtlich überhaupt nicht notwendig ist? Welchen "Status" hätte dann ein Führerschein?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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