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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bootsführerschein | 34 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 426965 | ||
Datum | 10.09.2007 12:32 MSG-Nr: [ 426965 ] | 12601 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke Nur kann man die Frage auch stellen, wenn der Führerschein rein rechtlich überhaupt nicht notwendig ist? Welchen "Status" hätte dann ein Führerschein? Wenn man darlegen kann, dass man mit diesem Gefährt normalerweise umgehen kann, sollte das alles kein Problem sein. Ein Füherschein unterstellt dem Inhaber ja erstmal, dass er die notwendige Sachkentniss besitzt und auch sämtliche Vorsichtsmaßnahmen normalerweise einhält. Wenn jemand keinen Führerschein hat, muss er dies erstmal darlegen. Mal kurz der Versuch das auf was anderes zu Übertragen: Bei einem Unfall in einer RDA-Anlage wird ein FM verletzt und es kommt zu einem Verfahren wegen "Fahrlässiger KV" gegen den Ausbilder. Ist der Ausbilder auch ein spezieller RDA-Ausbilder wird das Gericht im i.d.R. unterstellen, dass er weiß, was er da tut. "Aber ich hab aufgepasst wie sonst auch und das schon oft gemacht und trotzdem ist dieses mal etwas schief gelafuen". Wenn diesen Durchgang jemand durchgeführt hat, der ebend kein RDA-Ausbilder ist wird er die Frage beantworten müssen: "Wieso sind sie ohne diese Spezielle Ausbildung dazu in der LAge so eine gefährliche Anlage sicher betreiben zu können?" Wenn man diese Frage gut beantworten kann ist alles gut. Aber da wird ein entsprechender "Befähigungsnachweis" hilfreich sein. Manuel | ||||
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