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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBootsführerschein34 Beiträge
AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW427069
Datum10.09.2007 20:36      MSG-Nr: [ 427069 ]12504 x gelesen

Geschrieben von Anton KastnerSoviel ich weiß, durfte sogar bis vor Kurzem jeder an das Steuer eines Bootes, wenn ein Kamerad mit Bootsführerschein an Bord ist.

Das darf auch immer noch so lange psychisch und physisch dazu geeignet.
Die Veranwort behält aber der mit dem Führerschein.
Gruß
Sven



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