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RubrikEinsatz zurück
ThemaJugendliche im Einsatz59 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 427738
Datum14.09.2007 08:46      MSG-Nr: [ 427738 ]10011 x gelesen

Geschrieben von Heinrich Brinkmann
Mal eine andere (Rechts)Frage dazu: Gilt bei der Feuerwehr eigendlich auch das Jugendschutzgesetz? Darf ich Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten beauftragen/an gefährliche Arbeitsstätten beschäftigen? Alleine hierdurch sollte sich doch schon das Thema erledigen.


Gegenfrage

Wenn es uneingeschränkt gilt, warum verstossen dann mindestens 2 Gesetzgeber dagegen ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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