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RubrikEinsatz zurück
ThemaJugendliche im Einsatz59 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW427745
Datum14.09.2007 09:00      MSG-Nr: [ 427745 ]10018 x gelesen

Geschrieben von Heinrich BrinkmannDarf ich Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten beauftragen/an gefährliche Arbeitsstätten beschäftigen? Alleine hierdurch sollte sich doch schon das Thema erledigen.


Spätestens wenn die Staatsanwaltschaft nach einem Personenschaden ein Ermittlungsverfahren einleitet, wird es den Beteiligten klar, das da ein Problem ansteht.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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