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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | FE Klassen L und T bei der Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 427961 | ||
| Datum | 16.09.2007 13:14 MSG-Nr: [ 427961 ] | 6238 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Heinrich Brinkmann Schön, aber da diese nicht der Land-und Forstwirtschaft dienen, braucht du hierfür eine dementsprechende Fahrerlaubnis. Korrekt, da die weiter oben in diesem Thema beschriebene Ausnahmeregelung http://bundesrecht.juris.de/stvouavsausnv_2/__1.html explizit nur für "Zugmaschinen" und eben nicht für "Selbstfahrende Arbeitsmaschinen" gilt. Geschrieben von Heinrich Brinkmann Das schließt übrigens auch andere Aufgaben ein, die mit dem eigenen landwirtschaftlichen Gespann für die Feuerwehr erledigt werden (Weihnachtsbäume einsammeln, Maibaum fahren ect.). Da das keine Land- und Forstwirtschaftlichen Zwecke sind, braucht man hierfür die richtige (BE bzw. CE) Fahrerlaubnis. Das eben gerade nicht: "Maibaum fahren" oder "Weihnachtsbaum einsammeln" mit einem Gespann aus landw. Zugmaschine (Traktor) und Anhänger fällt durchaus unter die in dieser Ausnahmeregelung in §1 Abs. 1 genannten Dinge, somit reicht evtl. Klasse L oder T aus. Gruß, Michael | ||||
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