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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfplichten für Ventile für Atemschutzflaschen4 Beiträge
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen428273
Datum18.09.2007 18:43      MSG-Nr: [ 428273 ]4778 x gelesen

Hallo

und herzlichen Dank.

Daraus ergibt sich folgende Frage:
Welche Arbeiten sind bei einer 5-jahres Grundüberholung der Ventile erforderlich?

Ich habe einen AS-GW Lehrgang besucht aber darauf sind wir nicht wirklich geschult worden. Bis heute wuste ich ja nicht mal das dies Pflicht ist. :-(

Des weiteren ist mir beimm Studium der BetrSichV aber eine Kleinigkeit aufgefallen:

Geschrieben von Jochen Willmann
Die Prüfung der Atemluftflasche (alle 5 Jahre) muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden.

Laut §15 Absatz 7 sollte es durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) geprüft werden oder hab ich ne alte Version oder gibts da Ausnahmen?


DANKE!!!!!

Mit kameradschaftlichem Gruss

Olli


"Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt)
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 18.09.2007 13:36 Oliv7er 7R., Wettenberg
 18.09.2007 18:06 Joch7en 7W., St. Wendel
 18.09.2007 18:43 Oliv7er 7R., Wettenberg
 18.09.2007 23:12 Joch7en 7W., St. Wendel

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