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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfplichten für Ventile für Atemschutzflaschen | 4 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 428273 | ||
Datum | 18.09.2007 18:43 MSG-Nr: [ 428273 ] | 4778 x gelesen | ||
Hallo und herzlichen Dank. Daraus ergibt sich folgende Frage: Welche Arbeiten sind bei einer 5-jahres Grundüberholung der Ventile erforderlich? Ich habe einen AS-GW Lehrgang besucht aber darauf sind wir nicht wirklich geschult worden. Bis heute wuste ich ja nicht mal das dies Pflicht ist. :-( Des weiteren ist mir beimm Studium der BetrSichV aber eine Kleinigkeit aufgefallen: Geschrieben von Jochen Willmann Die Prüfung der Atemluftflasche (alle 5 Jahre) muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Laut §15 Absatz 7 sollte es durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) geprüft werden oder hab ich ne alte Version oder gibts da Ausnahmen? DANKE!!!!! Mit kameradschaftlichem Gruss Olli "Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt) <<< Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten >>> | ||||
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