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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfplichten für Ventile für Atemschutzflaschen | 4 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8W., St. Wendel / Saarland | 428315 | ||
Datum | 18.09.2007 23:12 MSG-Nr: [ 428315 ] | 4740 x gelesen | ||
Hallo Oliver; Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg Laut §15 Absatz 7 sollte es durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) geprüft werden oder hab ich ne alte Version oder gibts da Ausnahmen? Es gibt keine Ausnahmen! Wir geben die Atemluftflaschen bei einer Firma ab und die lässt diese von einer ZÜS prüfen. Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg Ich habe einen AS-GW Lehrgang besucht aber darauf sind wir nicht wirklich geschult worden. Bis heute wuste ich ja nicht mal das dies Pflicht ist. :-( Wie lange ist dein AGW Lehrgang her? Man sollte spätestens alle 5 Jahre ein Fortbildung machen. Dies wird bei uns von der Landesfeuerwehrschule angeboten. MKG Jochen Alles meine privat Meinung | ||||
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