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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfplichten für Ventile für Atemschutzflaschen4 Beiträge
AutorJoch8en 8W., St. Wendel / Saarland428315
Datum18.09.2007 23:12      MSG-Nr: [ 428315 ]4740 x gelesen

Hallo Oliver;

Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg
Laut §15 Absatz 7 sollte es durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) geprüft werden oder hab ich ne alte Version oder gibts da Ausnahmen?

Es gibt keine Ausnahmen! Wir geben die Atemluftflaschen bei einer Firma ab und die lässt diese von einer ZÜS prüfen.

Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg
Ich habe einen AS-GW Lehrgang besucht aber darauf sind wir nicht wirklich geschult worden. Bis heute wuste ich ja nicht mal das dies Pflicht ist. :-(

Wie lange ist dein AGW Lehrgang her? Man sollte spätestens alle 5 Jahre ein Fortbildung machen. Dies wird bei uns von der Landesfeuerwehrschule angeboten.

MKG

Jochen


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 18.09.2007 13:36 Oliv7er 7R., Wettenberg
 18.09.2007 18:06 Joch7en 7W., St. Wendel
 18.09.2007 18:43 Oliv7er 7R., Wettenberg
 18.09.2007 23:12 Joch7en 7W., St. Wendel

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