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ThemaPreisabsprachen bei Angeboten41 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern428414
Datum19.09.2007 15:50      MSG-Nr: [ 428414 ]15567 x gelesen

Wenn die Finanzierung schon dermaßen knapp ist, dann muß die Gemeinde aber auch im Zweifelsfalle nachweisen können, daß sie ernstzunehmende Grundlagenforschung betrieben hat, und nicht nur aus Jux und Tollerei, und weil man vielleicht ein Probeangebot eines Hersteller gehabt hat, die Ausschreibung vom Zaun gebrochen hat.

Ganz so einfach geht das nicht.

Allerdings wo kein Kläger, da kein Richter.

mkg

WErner



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