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Thema | Preisabsprachen bei Angeboten | 41 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 428418 | ||
Datum | 19.09.2007 15:59 MSG-Nr: [ 428418 ] | 15449 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner Naja, gscheit dahrerreden macht die Sache auch nicht besser. Ich kenne die Problematik aus meiner mittlerweile fast 20-jährigen täglichen Beschäftigung mit Bauausschreibungen (sowohl Leistungen nach VOB als auch nach VOL) zur Genüge. Und du wirst mir den Paragraphen zeigen müssen, wo der Bieter seine Urkalkulation offenlegen muß, wenn dies nicht von Anfang an in der Ausschreibung gefordert war. Wie willst du einen Bieter selbst bei Vorlage der Urkalkulation ausschließen, wenn er 50 % Wagnis und Gewinn kalkuliert hat. Ein ordentlicher Gewinn, den der Bieter mit einem Auftrag erzielen will, ist kein Ausschlußgrund. Und du kannst mit glauben, daß der Posten Wagnis und Gewinn sehr hoch sein wird, wenn Ihr euch jetzt die Kalkulation auf den Tisch legen lasst. Ich kenne genügend Fälle, bei denen aufgrund von Streitigkeiten nach Auftragsvergabe die vermeintliche versiegelte Urkalkulation geöffnet wurde, und dann fand sich in diesem Umschlag besseres Altpapier. Soweit weiß ich durchaus von was ich rede. mkg WErner | ||||
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