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RubrikSonstiges zurück
ThemaPreisabsprachen bei Angeboten41 Beiträge
AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg428423
Datum19.09.2007 16:12      MSG-Nr: [ 428423 ]15546 x gelesen

Hallo Werner,
wie von Anton oben dargelegt haben Sie sich sehr wohl über Preise vorab informiert. Ich bin der Auffassung das nicht jeder Mondpreis bezahlt werden muss.

Was wäre wenn nur ein oder zwei Bieter abgeben und diese z.B. mal eben 500.000 Euro verlangen? Muss ich diese dann auch nehmen bzw. Schadensersatz leisten bei Aufhebung?

Meiner Meinung nach sollte die Grundlage der geplante Beschaffungspreis sein, der ja eigentlich in der Veröffentlichung/Ausschreibung genannt werden soll. Eine Überschreitung des von mir geplanten Preises von sagen wir mal 30 % könnte für mich sehr wohl ein Aufhebungsgrund sein.
Aus meiner beruflichen Tätigkeit kenne ich Gemeinden, denen es nicht schwer fallen dürfte, sich von ihrer Rechtsaufsicht bescheinigen zu lassen, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind Mehrkosten von 75.000 Euro zu tragen.

Ich bin seit mehr als zwei Jahren in der Planung einer Beschaffung und habe mir schon über vieles meine Gedanken machen müssen...

Gruß vom See
Jürgen Graf



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