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Thema | Preisabsprachen bei Angeboten | 41 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 428462 | ||
Datum | 19.09.2007 18:58 MSG-Nr: [ 428462 ] | 15682 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Anton Kastner Warum soll man was bezahlen, wenn man über den Tisch gezogen wird? Bitte? Wer hat euch denn über den Tisch gezogen? Ihr habt eine Ausschreibung bei der das günstigste Angebot teurer ist als ihr euch erhofft habt. Das ist Pech für euch, aber kein Betrug. Geschrieben von Anton Kastner Sollte jemand klagen, dann muss dieser aber auch seine Kalkulation offenlegen. Wieso sollte er das müssen? Es gibt eine Ausschreibung, die hat einen wirtschaftlichsten Bieter, der hat gewonnen. Punkt. Das reicht dem wirtschaftlichsten Bieter völlig aus um gegen eine Aufhebung vorzugehen, dazu muß er keineswegs seine Kalkulation offenlegen. Ob der Bieter mit 5 oder 50% Marge kalkuliert hat spielt zunächst mal keine Rolle. Die Rechtsprechung zum 26 (1 c) VOL/A ist m.W. nicht einheitlich. Es gibt aber Urteile von Vergabekammern die der Ansicht sind, dass ein Preis, der oberhalb der Schätzung des AG liegt, kein Grund für eine Aufhebung nach 1 c) ist. In dem Fall könnt ihr ein Problem kriegen: Sollte der wirtschaftlichste Bieter auf Schadenersatz klagen kommt euch die Kiste noch erheblich teurer als jetzt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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