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ThemaPreisabsprachen bei Angeboten41 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen428479
Datum19.09.2007 21:24      MSG-Nr: [ 428479 ]15552 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierWieso sollte er das müssen? Es gibt eine Ausschreibung, die hat einen wirtschaftlichsten Bieter, der hat gewonnen. Punkt. Das reicht dem wirtschaftlichsten Bieter völlig aus um gegen eine Aufhebung vorzugehen, dazu muß er keineswegs seine Kalkulation offenlegen. Ob der Bieter mit 5 oder 50% Marge kalkuliert hat spielt zunächst mal keine Rolle.
Die Rechtsprechung zum 26 (1 c) VOL/A ist m.W. nicht einheitlich. Es gibt aber Urteile von Vergabekammern die der Ansicht sind, dass ein Preis, der oberhalb der Schätzung des AG liegt, kein Grund für eine Aufhebung nach 1 c) ist. In dem Fall könnt ihr ein Problem kriegen: Sollte der wirtschaftlichste Bieter auf Schadenersatz klagen kommt euch die Kiste noch erheblich teurer als jetzt.


Versteh das wer will, ich nicht.

Ich muss zugeben, dass ich mich mit VOL und Co. noch nicht auseinandergesetzt habe.

Aber ist nicht die Auschreibung eine Aufforderung zur Einreichung eines Angebotes?

Aus meiner Laiensicht hat er nun Angebote vorliegen. Es ist noch kein Vertrag unterschrieben worden. Warum muss er denn, wenn die abgegebenen Angebote nicht mit seinen vorherigen Recherchen übereinstimmen, zwanghaft mit dem Wirtschaftlichsten einen Vertrag eingehen?

Mal als Überlegung. Ich gehe in vier Autohäuser (VW, Opel, Ford, Fiat) lasse mir (Vorab-)Angebote geben.

a)10.000?
b)12.000?
c)15.000?
d)17.500?

Dann schreibe ich aus. Bekomme zwei Kaufverträge nach Auschreibung eingereicht und zwar von c) und d) der Betrag ist nun

c)22.500?
d)24.000?

und muss dann zwingend bei c) ein Auto kaufen?

Ist die öffentliche Hand so gelackmeiert?

Als Privatmann würde ich sagen. Lass stecken Alter.

Kann mir mal jemand über die Straße helfen?


Gruß Michael

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