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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Preisabsprachen bei Angeboten | 41 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 428512 | ||
Datum | 19.09.2007 23:15 MSG-Nr: [ 428512 ] | 15477 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Tiedemann Aber ist nicht die Auschreibung eine Aufforderung zur Einreichung eines Angebotes? Nur bedingt. Es geht hier um die Vergabe von Leistungen nach GWB, vierter Teil. Die Ausschreibung ist nur eine Art der Vergabe. Mit der öffentlichen Ausschreibung besteht nach gängiger Rechtsprechung ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Bieter, d.h. der Bieter kann darauf vertrauen, dass die beschriebene Leistung auch wirklich zum Zuschlag kommt. D.h. es geht nicht darum, dass der öffentliche Auftraggeber sagt "evt. kaufen wir das und das, gebt mal ein Angebot ab", sondern mit der Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung bringt er seinen festen Willen zum Ausdruck, dass der ausgeschriebene Gegenstand auch wirklich beschafft werden soll. Von daher ist ein nachträglicher Rückzieher keineswegs so einfach, wie sich das manche vorstellen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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