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ThemaWartezeiten bei Auslösen von Brandmeldeanlagen28 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen428731
Datum20.09.2007 22:43      MSG-Nr: [ 428731 ]10070 x gelesen
Themengruppe:
  • Brandmeldeanlagen

  • Nabend.

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer

    Bei auslösen von Brandmeldeanlagen (es gibt über 100 Stück) wird dem betroffenen Objekt eine Frist von 1 min. gelassen. In dieser Zeit können die Angestellten schauen ob ein Fehlalarm vorliegt oder nicht, ansonsten wird nach 1 min. die Feuerwehr alarmiert, so werden unnütze Fehlalarme vermieden.

    Wie denkt ihr darüber? Sinnvoll oder Schlecht?


    Da habe ich zwei Bedenken:

    # Bei einigen Objekten sind 60 Sekunden bei weitem nicht ausreichend, um außerhalb der normalen Arbeitszeit festzustellen, ob es tatsächlich brennt.

    daraus (u.A.) folgt

    # Ist es ja nicht selten vorgekommen, dass aus verschiedenen Gründen direkt angerufen wurde (=> Fehlalarm) und erst DANN nachgesehen wurde. Die Versuchung ist hier ja sehr groß, weil man "wegen so nem blöden Fehlalarm" nicht wieder ein paar Hundert Euro abdrücken will.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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