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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung durch BM? | 5 Beiträge | ||
Autor | Knut8 B.8, Gau-Odernheim / Rheinland-Pfalz | 428922 | ||
Datum | 22.09.2007 12:47 MSG-Nr: [ 428922 ] | 5836 x gelesen | ||
Sicherlich gibt es für verdiente Mitglieder der Feuerwehr auch eine Urkunde. Aber in "Spezial"fällen kann dies auch über ein offizielles Schreiben seitens der VG/Bürgermeister geschehen. Natürlich muss man als WeFü das Ganze auch rechtfertigen. Also ganz so ohne Grund geht es nicht. Kurz gesagt: Bei Erreichen der Altersgrenze oä ---> Urkunde und Handschlag "besondere" Fälle ---> offizielles Schreiben Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte. Gruß Knut | ||||
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