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Wehrführer
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntpflichtung durch BM?5 Beiträge
AutorKnut8 B.8, Gau-Odernheim / Rheinland-Pfalz428922
Datum22.09.2007 12:47      MSG-Nr: [ 428922 ]5836 x gelesen

Sicherlich gibt es für verdiente Mitglieder der Feuerwehr auch eine Urkunde.
Aber in "Spezial"fällen kann dies auch über ein offizielles Schreiben seitens der VG/Bürgermeister geschehen. Natürlich muss man als WeFü das Ganze auch rechtfertigen. Also ganz so ohne Grund geht es nicht.

Kurz gesagt:

Bei Erreichen der Altersgrenze oä ---> Urkunde und Handschlag

"besondere" Fälle ---> offizielles Schreiben

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.


Gruß Knut

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