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Jugendfeuerwehr
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg428947
Datum22.09.2007 15:16      MSG-Nr: [ 428947 ]13105 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Geschrieben von Daniel GrotheEin sogenannter "BF-Tag" ist mit sicherheit spannend und aufgregend garkeine Frage doch bedarf es einer Speziellen Ausbildung für diese Speziellen Einsatzgeräte etc.

    Wie überall.


    Geschrieben von Daniel GrotheIch meine es wird sogar fast verharmlost wenn die Jugendfeuerwehr mal mit Wasser übt. Auch dort kann es mal passieren das ein Kind nicht die nötige Kraft aufbringen kann um das C-Rohr zu halten. Für mich unverantwortlich.

    Na ja. Man kann die Kinder auch in Watte packen.
    Es ist Aufabe der Jugendbetreuer dafür zu sorgen, daß kein kind überfordert ist. Komischerweise klappt das in jedem Turnverein. Natürlich kann ich keinen 10jährigen mit 40kg Lebendgewicht mit einem CM und 5bar Druck hinstellen.
    Bei einem 18jährigen mit 80kg sieht das schon wieder anders aus.

    Diese zu erkennen und zu beurteilen ist Aufgabe des Jugendfeuerwehrwartes und seiner Betreuer.


    Geschrieben von Daniel GrotheIch denke am besten wäre es wenn es in die Satzung einer jeden Landesjugendfeuerwehr niedergeschrieben wird das sowas in der JF nicht erlaubt ist.


    Das wäre Schwachsinn im Quadrat, da diese Regelung niemals abschließend sein kann und somit jede Menge Regelungslücken bestehen.

    Wer glaubt die ganze Welt mit wolchen Regelungen sicher zu machen der irrt. Das klappt nicht.
    Es bleibt auch bei entsprechender Beurteilung im Einzelfall immer ein Restrisiko. ich glaube, das nennt man dann Leben.


    Geschrieben von Daniel GrotheWäre klar und eindeutig und für die Sicherheit der Kinder ist gesorgt , auch wenn die Jugendwarte versagt haben ;-)

    Das ist Unsinn. Es geht doch nicht darum nachher eine Regel zu haben mit der man dann rumfuchteln kann, sondern darum, daß den kids nichts passiert. Und da helfen solche Papierchen nicht.
    Das ist so, wie wenn jemand den SiTr nur als Alibiveranstaltung stellt weil er in der FwDV 7 steht und nicht, weil er gerade seine Kameraden bewußt in eine für sie lebensfeindliche Umgebung geschickt hat (und für diese falls ihnen etwas passiert eine Rettungsmöglichkeit zu stellen).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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