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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | gehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig??? | 77 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 .8, 1 / | 429194 | ||
Datum | 24.09.2007 11:36 MSG-Nr: [ 429194 ] | 21605 x gelesen | ||
Vorher war es so das der geh. Dienst ständigt im 24h-Dienst auf der Wache war. Nach einem 24h-Dienst frei und somit nicht auf der Wache für das normale Tagesgeschäft (Bürodienst) zur verfügung. Jetzt soll er von zu Hause fahren. Somit fällt nur noch Rufbereitschaft an. Diese wird mit 1/12 der Rufbereitschaftsstunden abgegolten. Angenommen Rufbereitschaft beginnt um 16:00Uhr und endet nächsten Morgen um 07:00Uhr somit fallen dafür 1,25 Überstunden an. Werden in dieser Zeit Einsatze gefahren werden die Einsatzstunden ebenfalls als Überstunden vergütet. Zusammenfassend heißt es das der geh. Dienst also öffter auf der Wache zum Bürodienst erscheinen muss. Desweiteren muss bei Rufbereitschaft kein Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlt werden. Ich hoffe das war jetz verständlicher?! | ||||
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