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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themagehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig???77 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz429195
Datum24.09.2007 11:39      MSG-Nr: [ 429195 ]21671 x gelesen

Geschrieben von = anonym = Jetzt soll er von zu Hause fahren. Somit fällt nur noch Rufbereitschaft an. Diese wird mit 1/12 der Rufbereitschaftsstunden abgegolten. Angenommen Rufbereitschaft beginnt um 16:00Uhr und endet nächsten Morgen um 07:00Uhr somit fallen dafür 1,25 Überstunden an.

Gibt es für diese Rufbereitschaft "Rahmenbedingungen" im Sinne von "S3-Zeit 90sec nach Alarmierung" oder ähnliches?
Ich kenne Rufbereitschaften mit Eingreifzeiten (von Anruf bis vor-Ort) von 30min die deutlich besser vergütet sind.


Manuel



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