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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | gehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig??? | 77 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 429195 | ||
Datum | 24.09.2007 11:39 MSG-Nr: [ 429195 ] | 21671 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = Jetzt soll er von zu Hause fahren. Somit fällt nur noch Rufbereitschaft an. Diese wird mit 1/12 der Rufbereitschaftsstunden abgegolten. Angenommen Rufbereitschaft beginnt um 16:00Uhr und endet nächsten Morgen um 07:00Uhr somit fallen dafür 1,25 Überstunden an. Gibt es für diese Rufbereitschaft "Rahmenbedingungen" im Sinne von "S3-Zeit 90sec nach Alarmierung" oder ähnliches? Ich kenne Rufbereitschaften mit Eingreifzeiten (von Anruf bis vor-Ort) von 30min die deutlich besser vergütet sind. Manuel | ||||
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