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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaIn Feuerwehr einklagen27 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen429202
Datum24.09.2007 12:20      MSG-Nr: [ 429202 ]8554 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppGibt es da überhaupt kein Mitsprache- oder gar Vetorecht?

Nach der Mustersatzung nicht. Übrigens auch dann nicht, wenn die Feuerwehr sich selbst auflöst.


Gruß

A.

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