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ThemaIn Feuerwehr einklagen27 Beiträge
AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.429209
Datum24.09.2007 13:03      MSG-Nr: [ 429209 ]8650 x gelesen

Geschrieben von Alexander SuckerGrund der Frage ist ein FM(SB) der auf einer Jahreshauptversammlung "rausgewählt" worden ist und trotzdem wieder/weiter Mitglied sein möchte.
Geschrieben von Alexander Sucker
Meine Frage wäre, ob der FM dort noch Mitglied ist, da nie selbst ausgetreten und kein schriftlicher Bescheid vorliegt oder ob einfach erneut ein Aufnahmeantrag gestellt werden sollte.


Ich denke, das sich letztlich eine ganz andere Frage stellt... wenn von einer Mitgliederversammlung jemand von seinen Kameraden rausgewählt worden ist und das ist dann ja immer recht deutlich...

Was verspricht sich so ein Mensch davon, weiterhin Mitglied in einer FF zu sein, die ihn hinauskomplimentiert hat? Von dem vielleicht fehlerhaften Verwaltungsakt mal ganz abgesehen. Ich denke, das ein eingezwungenes Arbeiten immer ein schlechteres Arbeiten ist als das, das von vorneherein willkommen ist. Recht hin, Recht her.

Niemand kann einen anderen Menschen dazu verdonnern, ihn zu mögen. Und was ist dann in einer Einsatzsituation, wo es tatsächlich darauf ankommt, das die Menschen sich aufeinander verlassen? Ich denke, ein gutes Team ist mehr als eine Hand voll Leute, die miteinander arbeiten. Oder: ein gutes Team macht mehr aus als eine Hand voll Menschen, die zusammen arbeiten.

Wird jemand rauskomplimentiert, ist das oft auch ein Bruch des Vertrauens. Er wird nicht als vertrauenswürdig anerkannt und deshalb musste er einen Abgang machen. Das ist die Seite der FF. Die Seite des anderen ist vielleicht: "Die haben mich rauskomplimentiert, das will ich nicht, ich finde das nicht gerechtfertigt, denen will ich´s jetzt aber mal zeigen!".

Ist - wie gesagt bei allem was vielleicht Recht und Unrecht ist - eine gute Zusammenarbeit als verlässliches Team in solchen Fällen noch gewährleistet oder hat dann letztlich jemand von vorneherein die "Looser-Card" gebucht?

Manuela


nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;)

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