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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themagehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig???77 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429285
Datum24.09.2007 17:15      MSG-Nr: [ 429285 ]21606 x gelesen

Geschrieben von Anton KastnerVerdienstausfall gibt´s nicht.
Sagen wir mal so: er wird in den allermeisten Fällen (auch bei uns) nicht in Anspruch genommen.

In der VollzBekBayFwG heißt es hierzu
9.1 Befreiung von der Pflicht zur Arbeitsleistung
Für die Ermittlung des angemessenen Zeitraums nach Einsätzen, in dem keine
Pflicht zur Arbeitsleistung besteht (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayFwG), ist zwischen
Tages- und Nachteinsätzen zu unterscheiden. Ob der Feuerwehrdienstleistende
eine Ruhezeit benötigt, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Nach Nachteinsätzen
(zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr) soll die Ruhezeit der Zeit der geopferten
Nachtruhe entsprechen (z. B. endet bei einem Einsatz bis 23.00 Uhr die Ruhezeit
um 7.00 Uhr).



Grüße
Magnus

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