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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | gehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig??? | 77 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 429351 | ||
Datum | 24.09.2007 21:52 MSG-Nr: [ 429351 ] | 21630 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner Hallo, Du verkennst den Unterschied zwischen Rufbereitschaft und normalem FF-Leben. Während der Kollege des gD Rufbereitschaft hat, muss er garantieren in einer bestimmten Zeit die E-Stelle zu erreichen. Deshalb darf er sich nicht an Orten aufhalten, an denen er die vorgegebene Zeit nicht einhalten kann. Desweiteren darf er keinen Alkohol zu sich nehmen da er ja eigentlich "im Dienst" ist. Und wenn der Kollege nach 12 Stunden Rufbereitschaft wieder Tagesdienst machen muss, dann muss er auch um 5.30 aufstehen und seine "Semmeln" verdienen. Erkennst Du den Unterschied? Du kannst Dich als FFler zu jeder Tages- und Nachtzeit an Orten deiner Wahl aufhalten und das ohne Einschränkung. Du darfst Alkohol trinken wann und wieviel Du willst. Denn anders als bei dem Kollegen musst Du nicht unbedingt beim Einsatz dabei sein. Wenn Du was getrunken hast und der Melder geht, kannst Du (nein, musst Du) zu Hause bleiben. Wenn Du keine Lust hast Nachts aufzustehen, weil du in 2 Stunden zur Arbeit musst, kannst Du auch liegenbleiben (vielleicht hast Du den Melder ja nicht gehört...) Du gehst von den Voraussetzungen einer Freiwilligen Feuerwehr aus. Und wie der Name schon sagt ist das eine freiwillige Tätigkeit. Und dafür dürfte man sowieso nicht mehr verlangen als "Gottes Lohn", oder? | ||||
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