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gehobener Dienst
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themagehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig???77 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429355
Datum24.09.2007 22:08      MSG-Nr: [ 429355 ]21640 x gelesen

Geschrieben von Daniel Hermann Du verkennst den Unterschied zwischen Rufbereitschaft und normalem FF-Leben. Während der Kollege des gD Rufbereitschaft hat, muss er garantieren in einer bestimmten Zeit die E-Stelle zu erreichen. Deshalb darf er sich nicht an Orten aufhalten, an denen er die vorgegebene Zeit nicht einhalten kann. Desweiteren darf er keinen Alkohol zu sich nehmen da er ja eigentlich "im Dienst" ist. Und wenn der Kollege nach 12 Stunden Rufbereitschaft wieder Tagesdienst machen muss, dann muss er auch um 5.30 aufstehen und seine "Semmeln" verdienen.
Erkennst Du den Unterschied?
Du kannst Dich als FFler zu jeder Tages- und Nachtzeit an Orten deiner Wahl aufhalten und das ohne Einschränkung. Du darfst Alkohol trinken wann und wieviel Du willst. Denn anders als bei dem Kollegen musst Du nicht unbedingt beim Einsatz dabei sein. Wenn Du was getrunken hast und der Melder geht, kannst Du (nein, musst Du) zu Hause bleiben. Wenn Du keine Lust hast Nachts aufzustehen, weil du in 2 Stunden zur Arbeit musst, kannst Du auch liegenbleiben (vielleicht hast Du den Melder ja nicht gehört...) Du gehst von den Voraussetzungen einer Freiwilligen Feuerwehr aus. Und wie der Name schon sagt ist das eine freiwillige Tätigkeit. Und dafür dürfte man sowieso nicht mehr verlangen als "Gottes Lohn", oder?


Hallo Daniel,

endlich eine Antwort, die ich so ohne Probleme akzeptieren kann und die nicht so arrogant und hochnäsig klingt wie: Was mischt du dich als FFler in Belange der BF ein.
Danke


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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