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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | gehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig??? | 77 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 429355 | ||
Datum | 24.09.2007 22:08 MSG-Nr: [ 429355 ] | 21640 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Hermann Du verkennst den Unterschied zwischen Rufbereitschaft und normalem FF-Leben. Während der Kollege des gD Rufbereitschaft hat, muss er garantieren in einer bestimmten Zeit die E-Stelle zu erreichen. Deshalb darf er sich nicht an Orten aufhalten, an denen er die vorgegebene Zeit nicht einhalten kann. Desweiteren darf er keinen Alkohol zu sich nehmen da er ja eigentlich "im Dienst" ist. Und wenn der Kollege nach 12 Stunden Rufbereitschaft wieder Tagesdienst machen muss, dann muss er auch um 5.30 aufstehen und seine "Semmeln" verdienen. Hallo Daniel, endlich eine Antwort, die ich so ohne Probleme akzeptieren kann und die nicht so arrogant und hochnäsig klingt wie: Was mischt du dich als FFler in Belange der BF ein. Danke Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
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