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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | gehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig??? | 77 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 429592 | ||
Datum | 25.09.2007 23:16 MSG-Nr: [ 429592 ] | 21739 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = im Rahmen von Sparmaßnahmen seitens der Verwaltung und teilweise auch der Amtsleiter soll der Einsatzleiter (gehobener Dienst) von zu Hause fahren. Dazu bekommt er ein Fahrzeug und soll dann selbstständig zur Einsatzstelle fahren. Teilweise heißt das das Kollegen aus dem gehobenen Dienst 20- bis schlimmstenfalls (je nach Einsatzort im Stadtgebiet) 35km anhaft haben. Also grundsätzlich ist es sicherlich möglich und je nach Größe und Struktur auch gängige Praxis den Zugführer (C-Dienst, B-Dienst, BvA, E-Dienst usw.) in Form einer Rufbereitschaft abzuwickeln. Das Beamtenrecht sieht bei der Rufbereitschaft auch die klassische 1/8 Regelung vor. Sonderfälle wären dem jeweiligen LBG (davon gibt es nun mal 16) zu entnehmen. Allerdings sieht die klassische Rufbereitschaft keinen bei der Feuerwehr üblichen Alarmdienst vor. Hier geht es im Regelfall um die Bereitschaftsdienste von Fachämtern (Ordnungsbehörden, Jugendämtern. Veterinäre usw.) bei denen keine übermäßige Eile besteht. Für die Sicherstellung von dringenden Erstmaßnahmen für diese Ämter ist im Regelfall die Polizei oder aber je nach Lage auch die Feuerwehr zuständig. Um nun aber trotzdem den ZF im Rahmen einer Rufbereitschaft durchzuführen wäre erstmal zu klären, in welchem Umfang (Einsatzstichwort) und welcher Zeit er (im Regelfall) zwingend vor Ort sein muß. Dieses sollte/müßte im Brandschutzbedarfsplan oder sonstigen örtlichen Vorgaben geregelt sein. Für dieses Zeitschiene trägt der politisch Verantwortliche dann die Verantwortung. Die Annahme von über 20 km für einen solchen Fall halte ich für Blödsinn wenn der Zugführer seiner Aufgabe im Einsatzfall nachkommen soll. Dieses deutlich zu machen ist Aufgabe der Leitung der Feuerwehr. Des Weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass die Einführung eines solchen Systems gegen den erheblichen Widerstand der MA funktionieren kann. Auch besteht für diese Einführung die Mitbestimmung des PR. Auf der anderen Seite gibt es einige Möglichkeiten über den Berechnungsfaktor pro Einsatzbeginn oder aber auch die entsprechende Vergütung für beide Seiten zu einer tragbaren Lösung zu kommen. Gruß Udo | ||||
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