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RubrikTaktik zurück
ThemaChemieunfälle bei Firmen9 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)429678
Datum26.09.2007 14:24      MSG-Nr: [ 429678 ]5488 x gelesen

Moin

In aller Regel (und das ist ganz sicher in unserem schönen Land auch irgendwo in einer Vorschrift schriftlich niedergelegt ;o) ) muss vor dem Fluten von Räumen mit lebensfeindlichen Atmosphären eine gewisse Vorwarnzeit eingehalten werden. Ich kenne es aus einem ortsansässigen Gefahrstoffzwischenlager mit einer Minute Vorwarnung durch extrem laute Hupen und durch Blitzleuchten, dann öffnen die CO2-Flaschen.

Geschrieben von Manuela v. HäfenFrage: wissen die Wehren eigentlich, was in solchen Betrieben hinter verschlossenen Türen passiert?Zumindest wenn ein Raum geflutet ist muss draußen eine Warnleuchte o.ä. darauf hinweisen, dass das spontane Öffnen der Tür ohne Atemschutz eventuell eine finale Maßnahme sein könnte ;o)

Gruß
Sebastian


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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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