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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Chemieunfälle bei Firmen | 9 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8S., Rüsselsheim / Hessen | 429688 | ||
Datum | 26.09.2007 15:31 MSG-Nr: [ 429688 ] | 5406 x gelesen | ||
Hallo, jede CO²-Löschanlage müßte normalerweise vom VDS abgenommen sein. Denn die legen z.B. auch die Löschmittelmenge fest. Die Vorwarnzeit bei Auslösung einer Anlage richtet sich definitv nach der Größe des Raums, d.h. normalerweise sollte es jedem Mitarbeiter möglich sein, den Raum, vor dem Einströmen des Löschmittels, zu verlassen. Ist es einem Mitarbeiter nicht möglich den Raum aufgrund von diversen Arbeiten (z.B. Montagearbeiten auf einer Hubarbeitsbühne an der Decke) zu verlassen, wird bei uns die automatische Auslösung der Löschanlage außer Betrieb genommen, d.h. die Löschanlage kann dann nur manuell durch die Werkfeuerwehr vor Ort ausgelöst werden. Falls Du weitere Fragen hast, würde ich dir raten dich an den VDS zu wenden. Gruß Markus | ||||
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