Geschrieben von Daniel FriederichsKeine Ahnung worauf du hinaus willst? Meine privaten genehmigten Nebentätigkeiten gehen dich aber gar nichts an, also "hetz" woanders, ok!?!
Tut mir leid wenn Du das als Hetze aufgefasst hast, so war es nicht gemeint. Es hat mich wirklich nur interessiert wie Du das zeitlich zu Deiner Tätigkeit als Zugführer noch geregelt bekommst, auch in Hinblick auf das EuGH-Urteil. Ich wusste auch nicht, dass es Beamten erlaubt ist ein Gewerbe zu besitzen, also "Teilselbständig" zu sein. Bisher wusste ich nur, dass es erlaubt ist in Firmen von Familienmitgliedern "auszuhelfen". Ich dachte ich hätte es wäre nicht vorwurfsvoll geschrieben gewesen, tut mir leid wenn Du dich angegriffen gefühlt hast.
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