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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | gehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig??? | 77 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 429726 | ||
Datum | 26.09.2007 18:01 MSG-Nr: [ 429726 ] | 21612 x gelesen | ||
Hallo Daniel, ok, dann sorry für meine etwas rüde Antwort! Die Optierungen der Feuerwehrmänner (u.a. auch in DO) hebeln ja quasi die 48-h-Woche aus, sodass freiwillige Mehrarbeit und Nebentätigkeiten (ob nun Brandsicherheitswachen, Ing-Büro, Lkw-Fahrer...) noch möglich sind. Meine Nebentätigkeit beschränkt sich auf mein Internetportal biogefahr.de, d.h. da sind keine Angestellten oä. weiter dahinter und auch keine stundenlangen Bürozeiten, sodass ich locker unter den maximal erlaubten Stunden bleibe und meinem Dienstherrn mit voller Hingabe zur Verfügung stehe. Darüberhinaus ist das Portal natürlich eine gute Qualifizierung, wenn man wie ich Führer der Spezialeinheit ABC ist ;-) Wie das mit den Nebentätigkeiten im Detail geregelt ist, da muss ich passen, reiche regelmäßig einen neuen Antrag ein und solange der genehmigt wird, mach ich mir keine Gedanken weiter. Danach bietet sich aber bei dem Internetportal immer noch die Möglichkeit, das Ganze als Hobby weiterzuführen und dagegen kann ja keine EU-Richtlinie etwas haben ;-) Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | ||||
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