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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Alkoholisierter Fahrer | 55 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 430005 | ||
| Datum | 28.09.2007 10:24 MSG-Nr: [ 430005 ] | 17373 x gelesen | ||
Konsequente Linie gerne, aber dafür hätte auch eine Aberkennung der Fahrerlaubnis im Feuerwehrbereich gereicht. Ebenso ein Verbot des Transportes von FA zu Veranstaltungen. Das kann ich ohne großen Behördenaufwand intern regeln und es kommt ned so groß raus. Mit diesen Maßnahmen hätte die Wehr in meinen Augen ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan. Es kann so im Dienst nicht mehr passieren. Und für das Privatleben der FA ist die Führung nun beleibe nicht verantwortlich. Was ihm privat noch für Konsequenzen drohen ist aussen vor. Evtl. Verlust Arbeitsplatz (Aussendienstler für Zeit x ohne Schein) usw.. Ob man da diese Art von ''Abschuß'' betreiben muss und den auch noch in der Presse veröffentlichen, steht in Frage. Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | ||||
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