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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alk & Führerschein in A | 8 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 430051 | ||
Datum | 28.09.2007 13:45 MSG-Nr: [ 430051 ] | 5699 x gelesen | ||
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Man befürchtete das bei 0,0 Promille das saatliche Löschwesen zusammenbrechen könnte und ersann dann diese Reglung ... wie gesagt wurde von auch von unsern ÖSI Kameraden hier erklärt Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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