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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alk & Führerschein in A | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f U8., Krustetten / Niederösterreich | 430057 | ||
Datum | 28.09.2007 14:22 MSG-Nr: [ 430057 ] | 5724 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marc Dickey Kann denn jemand hier folgende in Wikipedia gefundene Aussage über die Alkoholregelung in Österreich untermauern? Ja, das stimmt so! Es ist so gedacht: Feuerwehrschulen dürfen sogenannte Feuerwehrführerscheine ausstellen, die das Fahren von Feuerwehrfahrzeugen der FS-Klasse C1 und C (für Führerscheininhaber der Klasse B) ermöglichen und auch diese Alkoholregelung ist drin. Unser Landesfeuerwehrverband bzw. unsere Feuerwehrschule stellt Feuerwehrführerscheine nur für Lenker mit Fahrerlaubnis Klasse C1 bzw. C aus, wobei der C1 in Österreich nicht ausgebildet wird und nur dann "zustande kommt" wenn man für den C nicht untersuchen war. Dafür gibt es bei uns eine Aktion vom LFV in Zusammenarbeit mit den Fahrschulen, die es ermöglicht den "richtigen" C-Schein um 700? zu machen. Die Landesfeuerwehrverbände Burgenland, Salzburg und Tirol bieten soviel ich weiß Kurse für Führerscheininhaber der Klasse B aus, wo sie den Feuerwehrführerschein erlangen können um C-Feuerwehrfahrzeuge zu lenken. (Ich hoffe die Bundesländer stimmen so) Oft geht auch das Gerücht herum dass man als 18-21 Jähriger nur mit dem Feuerwehrführerschein Feuerwehrfahrzeuge über 7,5t lenken darf, dies ist jedoch generell im Gesetz erlaubt (u.a. auch für Bundesheer, Exekutive, Rettungsdienst, Straßenerhaltungsfahrzeuge und jetzt kommts: Milchsammelfahrzeuge). Wenns noch Fragen gibt versuche ich sie nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten! Christof Unfried von der FF Krustetten- NIEDERÖSTERREICH | ||||
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