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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Alk & Führerschein in A | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430061 | |||
Datum | 28.09.2007 14:42 MSG-Nr: [ 430061 ] | 5712 x gelesen | |||
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Man darf also größere Fahrzeuge führen als diejenigen für die die private Fahrerlaubnis eigentlich gilt und darf zugleich mehr Alkohol im Blut haben als diejenigen Personen die solche Fahrzeuge öfters und dann i.d.R. auch ohne SoSi fahren? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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