Geschrieben von Manuela v. HäfenAlso wenn jemand im Straßenverkehr auffällig geworden ist und über eine rote Ampel gefahren ist, von der Polizei erwischt wurde und bei einem Test 1,1 Promille hat...
Wie bitte sieht dann die UNSCHULDSVERMUTTUNG aus? Das würde mich echt mal interessieren... kann jemand dann sagen: "Sorry, das war ich nicht, ich bin unschuldig, wo der Blutalkoholspiegel herkommt, weiß ich nicht?" Kann der sagen: "Ich bin gezwungen worden, die Kinder zum Wettkampf zu fahren!!! Ich wollte gar nicht, aber die haben mich gezwungen!", kann der sagen: "Wieso war ich betrunken? Das war mein zweites Ich, das sich Ernie nennt!!!" - oder was?
Das zum Einen, zum anderen überlege ich, warum die Leute so einen Bohei um Hasch und Co machen, wenn es gesellschaftlich toleriert ist, vollgedröhnt am Verkehr teilzunehmen??? *inroniemodus on* Gab es hier nicht irgendwo einen Link wo ein Feuerwehrler in den USA gefilmt worden ist, nachdem er eine Canabisplantage gelöscht hat? Der Kerl war doch gut drauf, der war glücklich und zufrieden (jedenfalls solange er High war) und hätte als zugedröhnter Rettungsdienstler sicherlich auch so manche mitmenschliche Situation entschärfen können... "Haaaach, ist gaar nicht so schlimm das es hinter ihnen brennt... gehen Sie nicht auch gerne in die Sauna? Sehen Sie, gar nicht so schlimm, da haben sie Saune völlig gratis bis wir gleich die Leiter angelegt haben und sie rausholen...." .
Ergo, wäre der Mensch mit so einem Blutalkoholspiegel in einen Unfall verwickelt worden, hätte er sich umdrehen können und den Kindern sagen können: "Ssssejhht ihr, desss*lal*halb sollt ihr nix trinken, kann immmmmmer mal was passsirn!". Oder hätte er den Eltern gesagt: "Sssseht ihr, muss der nicht ers bis zur Discozeit warten bisser totgefahren ist, geht auch schon er... hab ich ihm abeit abgenommmmen!"????
Klar, Alkoholismus ist eine Krankheit. Sicher. Aber das rechtfertigt nicht, sie a) mit Diabetes zu vergleichen, da ich gerne mal wissen würde, wieviele Verkehrsunfälle durch Diabetes verursacht werden und b) die Sache zu verharmlosen und einen Alkoholkranken als armen Wicht hinzustellen.
Wenn ein LKW-Fahrer unter Alkoholeinfluss einen schweren Unfall baut, dann schaut doch einfach mal in die Zeitungen (Blöd-Zeitung z. B.) was dort dann steht. Da regt sich kaum jemand drüber auf, wenn da über den LKW-Fahrer sehr persönlich hergezogen wird. ABer hier... ist es gleich der arme Kollege der ja sowas von angeprangert wird und dessen Ausschluss allein deshalb so gehandhabt wurde, weil es medienwirksam ist... genau, packt sie alle in Watte, die im Rettungsdienst saufen und findet tausend Entschuldigungen für diese Leute, denn schließlich sind das KAMERADEN. Alle anderen, die betrunken schwere Unfälle unter Alkohol verursachen, sind nur "rücksichtslose Idioten" oder sonstwas und haben keinerlei Rückhalt, Deckung und "Eiei-Pustepuste" verdient oder was?
Nein, wird Zeit, das da mal wirklich durchgegriffen wird. Wenn ich mir so etwas als Nicht-Rettungsdienstlerin leisten würde, wären die Konsequenzen auch mehr als nur Lappen weg. Ganz einfach. Manchmal scheint es mir, das Leute im Rettungsdienst sich mehr auf "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und auf ihre blauen Gurkengläser verlassen als auf Vernunft und Verstand. Und das betrifft macnh einen Arzt genauso wie manch einen Feuerwehrler. Verharmlosen und schön reden können dann beide echt super.
Manuela
Hallo Manuela! Es dreht sich hier um den rechtlichen/strafprozessualen Fachbegriff der Unschuldsvermutung, welche solange anzuwenden ist, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Da ist es egal, ob die objektiven oder subjektiven Tatbestandsmerkmale alle erfüllt sind. Im deutschen Rechtssystem gilt jemand so lange als UNSCHULDIG, bis ein Urteil gefällt wurde. Hinsichtlich der Tat muss dem Beschuldigten die Schuldfähigkeit, die Rechtswidrigkeit sowie die Tatbestandsmäßigkeit nachgewiesen werden.
Rechtswidrig ist nämlich auch nicht alles. Kenne einen Fall in welchem jemand einen schwer verletzten Waldarbeiter mit 1,3 Promille ins Krankenhaus gefahren hat und die Tathandlung somit nicht rechtswidrig war, da ein Rechtfertigungsgrund vorlag.
Steht hier:
§ 34 StGB
Rechtfertigender NotstandWer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Aber auch Schuldfähig ist man nicht immer! Ebenfalls ein Beispiel aus der Praxis:
Ein psychisch kranker Mensch hört Stimmen, welche im befehlen auf der Autobahn (nachts) ohne Licht zu fahren. Das er besoffen war, war dabei nur "Nebensache"
Der Richter erkannte hier auf Schuldunfähigkeit aus geistigen Gründen! (steht auch im StGB)
so long
Jürgen
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