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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Wohnungsfreigabe nach Brand | 10 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 430330 | ||
Datum | 30.09.2007 08:02 MSG-Nr: [ 430330 ] | 6750 x gelesen | ||
Morgen, Geschrieben von Christian Müller Wem genau wird die Wohnung übergeben (Mieter, Hausbesitzer, Hausverwaltung, Polizei)? Wir übergeben die Brandstätte dem eigentlichen Nutzer (meist Mieter) soweit keine Besonderheiten vorgelegen haben welche andere Behörden erforderlich machen. Geschrieben von Christian Müller Macht Ihr Messungen in der Brandwohnung? Nein, soweit hier keine Gefahrstoffe in nicht haushaltsüblicher Menge bzw extreme Mengen Kunststoffe (insbesondere PVC) verbrannt sind. Im allgemeinen richten wir uns da nach der VDS Richtlinie 2217 (welche ansich den gleichen Inhalt wie die VFDB RL 10/06 haben sollte). Wir händigen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Broschüre bzw. Handzettel aus sondern Informieren den Bürger an der E-Stelle direkt (auf dem Land kommt das besser an als ein Zettel ;-) ) Wir geben meist folgende Punkte zu bedenken: - Mindestens eine Stunde durchlüften lassen bis die Brandstelle betretten wird. - Lüftungen / Klimaanlagen (soweit es sowas bei unseren Gebäuden gibt) erst überprüfen lassen. - Verschleppung von Brandverschmutzungen vermeiden. (Folien, Füße abtretten/abwischen) - Entsorgung allgemein über Hausmüll möglich (Ausnahmen wie immer - Batterien, etc.) - Allgemeines zu Reinigung der Brandstelle und dem Schutz dabei (Einweganzug/Handschuhe/Filtermaske/Duschen) Im allgemeinen kommt so eine kurze Information welche meist keine 5 Minuten dauert sehr gut an und bringt fast genau so viel beim Image wie ein gut gelaufener Einsatz! Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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