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| Rubrik | Atemschutz | zurück | |||
| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430372 | |||
| Datum | 30.09.2007 13:02 MSG-Nr: [ 430372 ] | 19383 x gelesen | |||
Die Hersteller sind verpflichtet, bereits im Entwurf ihrer Produkte diese so zu konzipieren, daß sie für den Normalgebrauch und vorherzusehenden Mißbrauch / Fehlanwendung sicher sind. Klassische Beispiele sind das Einmalfeuerzeug als Flaschenöffner und der Schraubendreher als Meißel. Man könnte jetzt natürlich argumentieren, daß die Hersteller zwar das Anbringen von Ausrüstung bedacht und ihre Geräte entsprechend konzepiert haben, jedoch aufgrund anderer Regelungen nur das Anbringen von Teilen erlaubt ist welche zusammen mit dem Gerät entsprechend der Prüfgrundsätze für diese PSA-Gruppe geprüft wurden. Zusammengefaßt: Es geht, darf aber nicht erlaubt werden. Interessant ist jedoch auch die Frage welcher Träger einer Feuerwehr denn gemäß der Bestimmungen des §2 III PSA-BV die verwendete PSA aufeinander abgestimmt hat. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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