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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430391
Datum30.09.2007 15:17      MSG-Nr: [ 430391 ]19342 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Adrian RidderIch mach grad mal den Christian ;-)

Geschrieben von ---C. Pannier---
Spätestens mit dem Urteil des EuGH vom 22. Mai 2003, in
welchem die Ausklammerung der deutschen (öffentlichen) Feuerwehren aus dem Geltungsbereich
der EU-Richtlinie 89/686/EWG als rechtswidrig festgestellt wurde, hat sich die
Situation grundlegend gewandelt: EU-Recht hat auch bei der PSA für die Feuerwehren
Einzug gehalten.


Das Urteil bezieht sich auf die Richtlinie 89/686/EWG, in Deutschland umgesetzt in der PSA-Verordnung, und NICHT auf die Richtlinie 89/656/EWG, umgesetzt als PSA-Benutzungsverordnung. Das ist 'ne ganz andere Baustelle.
Ob die PSA-BV anwendbar ist oder nicht wird von unterschiedlichen Leuten unterschiedlich gesehen. Die einen meinen ja, die anderen nein.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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