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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Ladeerhaltung HFG im Fahrzeug | 46 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 430508 | ||
Datum | 01.10.2007 08:51 MSG-Nr: [ 430508 ] | 12653 x gelesen | ||
Hallo, der einfachheit halber die PN-Antwort hier reinkopiert... >Das "schöne" bei den Ladestationen ist, dass sie sich abschalten sobald man das Fahrzeug startet, bzw. das Ladekabel vom Fahrzeug getrennt wird. Das ist üblicherweise dann der Fall, wenn die Lichtmaschine des Fahrzeugs zu schwach für die Ladung ist... >Die zuständige Abteilung Technik unserer BF behauptet nun steif und fest dies sei in einer Vorschrift so festgehalten. Würde mich interessieren in welcher... >Ich sehe persönlich zwar ein, dass eine Ladeerhaltung bei stehendem Motor und nicht angeschlossenem Fahrzeugladegerät nicht sinnvoll erscheint, da die Fahrzeugbatterien hier drunter leiden, aber wieso können die HFG`s denn nicht bei laufendem Motor geladen werden? Dafür gibts z.B. einen Unterspannungsschutz und eine entsprechende Dimensionierung der Ladetechnik. Mehr: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html Geschrieben von Christian Balkenhoff Jetzt meine Frage an Euch: Gibt es eine solche Vorschrift, oder will man uns nur hinhalten und sich die Arbeit sparen das Ganze für uns umzubauen?! 1. mir ist keine allgemeine bekannt 2. kann aber ggf. Vorgabe des Lieferanten sein (technische Dimensioierung LiMa, Verbraucher im Fzg, keine Freigabe) 3. NICHT ohne Rücksprache irgendwas rumschrauben! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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