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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Wohnungsfreigabe nach Brand | 10 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 430515 | ||
Datum | 01.10.2007 09:14 MSG-Nr: [ 430515 ] | 6741 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Müller Ich habe einige Fragen bezüglich der Freigabe bzw. vorgehensweise nach Zimmer- und Wohnungsbranden. Ist das hier bekannt? Auszug aus: http://www.einsatzleiterhandbuch.org/ 8 Brandeinsätze ? Kalte Brandstellen, Info für Bewohner Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, das beiliegende Merkblatt mit Ihren Angaben zu versehen und in ausreichender Zahl auf den einschlägigen Einsatzfahrzeugen mitzuführen. Eine entsprechende Datei-Vorlage finden Sie z.B. auf der Homepage des Referates 10 im Internet: http://vfdb10.umsicht.fhg.de oder auf der Homepage von VdS Schadenverhütung: http://www.vds.de Die hier abgedruckten Seiten der VdS-vfdb-Richtlinie 2217 ? Umgang mit kalten Brandstellen: Muster für ein Informationsblatt der Feuerwehren an brandgeschädigte Haushalte - dienen in erster Linie zu Ihrer Hintergrund-Information und müssen selbstverständlich nicht unbedingt im ELH verbleiben! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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