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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Toter FA auf Einsatzfahrt (Niederbayern) | 40 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 430714 | ||
| Datum | 01.10.2007 22:40 MSG-Nr: [ 430714 ] | 13017 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino die Tendenz gibts bei anderen Unfällen auch - soll daraus die Konsequenz sein, nichts mehr aufzuarbeiten? Wer hat das behauptet? Was verstehst Du denn unter aufarbeiten? Die Konsequenz daraus sollte sein, dass die Betroffenen nicht durch eine "mutige" Aufarbeitung durch den Träger der Feuerwehr in einem laufenden Verfahren benachteiligt werden. In einer Gerichtsverhandlung wird ein Sachverhalt aufgearbeitet, das dauert zwar lang ist dafür aber in der Regel auch umfassend. Das kann man meinetwegen auch veröffentlichen. Oder eine unabhängige Expertenkommission einsetzen. Bei offensichtlichen Ursachen kann man ja gerne zeitnah mit seinen Erkenntnissen an die Öffentlichkeit gehen, ich erinnere mich aber nur zu gut an den Verkehrsunfall der Feuerwehrfrau in der abknickenden Vorfahrt, bei der mehrere FA ums Leben kamen. Die Vermutungen der "Allwissenden" im Vorfeld waren unerträglich. Im Straßenverkehr erwarte ich im Übrigen keine besonderen neuen Erkenntnisse, wie gesagt die Urteile der Vergangenheit beschäftigen sich mit "falsch Fahren im Kreuzzungsbereich", "falsch Fahren bei roten Ampeln" und "zu schnelles fahren". Dazu kommen dann noch solche Sachen wie nicht angeschnallt sein. In anderen Bereichen sind die Fehlerquellen oft nicht so evident. Dennoch haben auch die Beteiligten in solchen Fällen, den Anspruch auf ein faires Verfahren. Gruß Sven | ||||
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