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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 430731 | ||
| Datum | 01.10.2007 23:37 MSG-Nr: [ 430731 ] | 19408 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Geschrieben von Sven Tönnemann Ja, der gemeine Leser versteht die Aussagen der EXAM genau SO! Vgl. Infoblatt 3 zu Zubehörteilen http://www.wde.bg-exam.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=29&Itemid=8 Ich hab n Beispiele gegeben, wie irreal für die Praxis diese Auffassung ist, weil danach sicherlich weit mehr als 50 % der Feuerwehren das eine oder andere (oder gleich mehrere) Zulassungsverstöße begehen, die genau das zur Folge haben... (Von den anderen Prüfungen z.B. nach BOS-RL mal ganz zu schweigen...) Aber wie gesagt, das Thema hatten wir schon n-fach - und immerhin hat sich die vfdb des Themas jetzt angenommen. Das Ref. 8 vertritt ja auch in einigen Bereichen eine andere Meinung wie die EXAM (z.B. über die Zulässigkeit des Austausches von Masken bzw. Flaschen, die die EXAM oder andere Prüfer/Institute gern auch völlig anders sehen..). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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