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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 430735 | ||
| Datum | 02.10.2007 00:05 MSG-Nr: [ 430735 ] | 19505 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino Ja, der gemeine Leser versteht die Aussagen der EXAM genau SO! Tja, dann ist das wohl ein Verständigungsproblem. Geschrieben von Ulrich Cimolino Ich hab n Beispiele gegeben, wie irreal für die Praxis diese Auffassung ist, weil danach sicherlich weit mehr als 50 % der Feuerwehren das eine oder andere (oder gleich mehrere) Zulassungsverstöße begehen, die genau das zur Folge haben... Natürlich könnte man auch alle absoluten Halteverbote abschaffen, weil 50% aller deutschen Autofahrer diesbzgl. auch Verstöße begehen, aber IMHO wäre das genauso absurd. Geschrieben von Ulrich Cimolino und immerhin hat sich die vfdb des Themas jetzt angenommen. Das Ref. 8 vertritt ja auch in einigen Bereichen eine andere Meinung wie die EXAM Zunächst mal verstehe ich das Schreiben des Ref. 8 der VFDB so, dass man sich erstmal einen Überblick verschaffen will, d.h. ist es wirklich ein Problem und wenn ja, wie groß ist es? Eine abweichende Einschätzung der VFDB zur gültigen Rechtslage kann ich aus diesem Schreiben nun wirklich nicht erkennen. Zudem gehe ich davon aus, dass gerade Herrn Gabler (den ich sehr schätze) diese rechtlichen Grundlagen bekannt sind. Ich könnte mir vorstellen, dass die VFDB eine EMPFEHLUNG erarbeitet, in welcher eine Baumusterprüfung mit bestimmten Zubehörteilen (z.B. definiertes Holster plus Rettungsschere) angestrebt wird und dann den Stempel VFBD 08/xy APPROVED oder sowas erhält. Dass das aber auch weiterhin eine reine Empfehlung ist und niemanden interessieren muß st nunmal Fakt. So sehr ich die VFDB (ich bin da schließlich auch Mitglied), aber die VFDB ist ein privater Verein und kann icht mal eben geltendes Recht aushebeln. Wenn es der VFDB gelingt, aus Rechtsgrundlagen, die sich nicht ändern werden, das Beste für die Feuerwehren rauszuholen, so würde ich das sehr begrüßen. Geschrieben von Ulrich Cimolino (z.B. über die Zulässigkeit des Austausches von Masken bzw. Flaschen, die die EXAM oder andere Prüfer/Institute gern auch völlig anders sehen..). Das Infoblatt der EXAM ist diesbzgl. eindeutig. Die EXAM schreibt selbst, dass ein derartiger Austausch eigentlich nicht zulässig ist, bei Erfüllung der Anforderungen der RL 08/02 aber sicherheitstechnisch keine Bedenken bestehen. Herr Siebrecht hat in diesem Forum mehrmals darauf hingewiesen, dass die 08/02 eine Gefährdungsbeurteilung ist und den Status einer Empfehlung hat. Wenn man jetzt meint irgendwelche Dinge an seinen PA tackern zu müssen, dann weiß ich echt nicht wo das Problem ist genau das gleiche zu machen. Gefährdungsbeurteilung, das ganze sauber dokumentiert, ggf. mit Versuchen untermauert - Ende im Gelände. Statt dessen stellen sich hier einige an, als sei die Sicherstellung des deutschen Brandschutzes von Zubehörteilen abhängig, deren Existenz noch vor zehn Jahren weitgehend unbekannt war. Anstatt mal selbst mit Gefährdungsbeurteilungen und/oder ergänzenden Prüfungen anzufangen (es gibt Feuerwehren die haben das gemacht, auch und gerade im PA-Bereich!) - ein durchaus legitimer Weg - erscheint es einigen angebrachter, sich schmollend in die Ecke zu stellen und die notified bodies und Hersteller dafür verantwortlich zu machen, dass der eigene Basteltrieb so nunmal nicht zulässig ist. Wenn das Entchen nicht schwimmen kann ist das Wasser schuld. Schon klar... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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