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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Toter FA auf Einsatzfahrt (Niederbayern) | 40 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 430790 | ||
| Datum | 02.10.2007 11:59 MSG-Nr: [ 430790 ] | 13011 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Sven Tönnemann Naja, idR nur bei Personenschäden, wenn das Strafrecht mit ins Spiel kommt. Zivilrechtlich lässt sich schon noch einiges ohne Gericht erledigen, auch wenn man sich gelegentlich mit dem Amt um 2,50 EUR Portokosten streiten muss :-/ Geschrieben von Ulrich Cimolino die Tendenz gibts bei anderen Unfällen auch - soll daraus die Konsequenz sein, nichts mehr aufzuarbeiten? Nein. Nur es entweder bis zum Abschluss des Gerichtsvefahrens zurückzustellen oder zumindest intern zu halten und nicht im Internet zu veröffentlichen, wo es findige Anwälte dann gegen den Gegner benutzen... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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