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RubrikEinsatz zurück
ThemaToter FA auf Einsatzfahrt (Niederbayern)40 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW430790
Datum02.10.2007 11:59      MSG-Nr: [ 430790 ]13011 x gelesen
Infos:
  • 01.10.07 Bayern: Feuerwehrmann stirbt bei Einsatzfahrt
  • Themengruppe:
  • Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz

  • Hi!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Sven Tönnemann
    Das Problem ist, dass im Gegensatz zu den Atemschutzunfällen bei den Verkehrsunfällen fast alles vor Gericht geht.


    Naja, idR nur bei Personenschäden, wenn das Strafrecht mit ins Spiel kommt. Zivilrechtlich lässt sich schon noch einiges ohne Gericht erledigen, auch wenn man sich gelegentlich mit dem Amt um 2,50 EUR Portokosten streiten muss :-/

    Geschrieben von Ulrich Cimolinodie Tendenz gibts bei anderen Unfällen auch - soll daraus die Konsequenz sein, nichts mehr aufzuarbeiten?

    Nein. Nur es entweder bis zum Abschluss des Gerichtsvefahrens zurückzustellen oder zumindest intern zu halten und nicht im Internet zu veröffentlichen, wo es findige Anwälte dann gegen den Gegner benutzen...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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