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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 430942 | ||
| Datum | 03.10.2007 00:52 MSG-Nr: [ 430942 ] | 19276 x gelesen | ||
Hallo! Folgendes verstehe ich jetzt aber nicht: Aus einem anderen Post geklaut: Laut EXAM Infoblatt 3 schon, wenn ich dass jetzt nicht falsch verstehe: und Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn man jetzt meint irgendwelche Dinge an seinen PA tackern zu müssen, dann weiß ich echt nicht wo das Problem ist genau das gleiche zu machen. Gefährdungsbeurteilung, das ganze sauber dokumentiert, ggf. mit Versuchen untermauert Das heißt das Erlöschen der EG-Baumusterprüfbescheinigung ist völlig egal, wenn ich mir selber ein paar Gedanken mache und die zu Papier gebracht habe? Welche Rechtswirkung hat denn dieses EG-Baumusterprüfbescheinigung bei vorliegen und welche Folge hat ihr Erlöschen? Kann sie durch eine Gefährdungsbeurteilung ersetzt werden, denn das ist ja die logische Konsequenz aus Deinem (CP) Beitrag? Gruß Sven | ||||
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