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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW430942
Datum03.10.2007 00:52      MSG-Nr: [ 430942 ]19276 x gelesen

Hallo!

Folgendes verstehe ich jetzt aber nicht:
Aus einem anderen Post geklaut: Laut EXAM Infoblatt 3 schon, wenn ich dass jetzt nicht falsch verstehe:
Bei Anbringen von nicht zugelassenen "Zubehörteilen" an persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) erlischt die EG-Baumusterprüfbescheinigung für die jeweilige PSA!


und

Geschrieben von Christi@n PannierWenn man jetzt meint irgendwelche Dinge an seinen PA tackern zu müssen, dann weiß ich echt nicht wo das Problem ist genau das gleiche zu machen. Gefährdungsbeurteilung, das ganze sauber dokumentiert, ggf. mit Versuchen untermauert

Das heißt das Erlöschen der EG-Baumusterprüfbescheinigung ist völlig egal, wenn ich mir selber ein paar Gedanken mache und die zu Papier gebracht habe?

Welche Rechtswirkung hat denn dieses EG-Baumusterprüfbescheinigung bei vorliegen und welche Folge hat ihr Erlöschen?

Kann sie durch eine Gefährdungsbeurteilung ersetzt werden, denn das ist ja die logische Konsequenz aus Deinem (CP) Beitrag?

Gruß
Sven



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