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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ausrüstung des Sicherheitstrupp | 13 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 431011 | ||
Datum | 03.10.2007 13:47 MSG-Nr: [ 431011 ] | 6946 x gelesen | ||
Geschrieben von Patric Spaziano Anhand einer Notfallmeldung sollte dies hervorgehen. Deine Fragestellung zielte doch darauf hinaus, ob der Sicherheitstrupp ein Rohr in BEREITSTELLUNG hat - und das hat er bei einem Brandeinsatz in jedem Fall, denn (wie gesagt), er weiß ja vorher nicht ob er eines brauchen wird.... Ob die konkrete Rettung dann ggfls ohne (oder trocken) durchgeführt werden kann, muß die Situation zeigen... (Und zwar eindeutig!) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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