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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Handschuhe in Hamb | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 431568 | ||
Datum | 06.10.2007 00:38 MSG-Nr: [ 431568 ] | 11105 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Ole Unger Wenn diese FSH von FA nicht genutzt werden sollte, aus welchen Gründen auch immer, dann ist das deren eigene Geschichte... Ähm. Das meinst Du nicht wirklich ernst. Im Rahmen meiner Fürsorgeverpflichtung als Vorgesetzter würde ich keinen vollständig ausgerüsteten Trupp in den IA schicken. Und den Anschiß den er sich bei mir nach dem Einsatz abholen kann (nachdem er den Einsatz durch nachträgliches Anlegen der PSA oder ggf. durch Herauslösung durch einen anderen Trupp maßgeblich verzögert hat) wird sich gewaschen haben. Und sollte er nicht einsichtig sein kommt das "A" vom Helm. Ich arbeite doch nicht mit lebensmüden Einsatzkräften. Dazu gibt es auch eine klare Rechtsgrundlage. §30 GUV-V A 1 "Benutzung (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden. (2) Die Versicherten haben die persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer unverzüglich zu melden." Was übrigens auch mal interessant ist. Wer hat den dese Vorgabe erfüllt und wurde z.B. in seine PSA nach EN 469 korrekt eingewiesen (incl. Dokumentation,...)? § 31 GUV-V A 1 "Besondere Unterweisungen Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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