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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urheberrecht Fotos von Einsätzen im Internte | 12 Beiträge | ||
Autor | Andi8 G.8, Neusäß / Bayern | 431649 | ||
Datum | 06.10.2007 15:04 MSG-Nr: [ 431649 ] | 5834 x gelesen | ||
Hallo zusammen, wie sieht es denn aus wenn ich auf einer öffentlichen Großübung (KatSchutz o.ä.) Fotos mache? Darf ich diese dann auch ohne zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlichen?? Wie sieht es bei AGT oder CSA Trägern aus? Ab wann gilt das die Person zu erkennen ist? Gruß Andi Greger Wie immer meine Meinung | ||||
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