News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Atemschutzgeräteträger
Chemiekalienschutzanzug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrheberrecht Fotos von Einsätzen im Internte12 Beiträge
AutorAndi8 G.8, Neusäß / Bayern431649
Datum06.10.2007 15:04      MSG-Nr: [ 431649 ]5834 x gelesen

Hallo zusammen,

wie sieht es denn aus wenn ich auf einer öffentlichen Großübung (KatSchutz o.ä.) Fotos mache?

Darf ich diese dann auch ohne zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlichen??

Wie sieht es bei AGT oder CSA Trägern aus? Ab wann gilt das die Person zu erkennen ist?


Gruß

Andi Greger

Wie immer meine Meinung

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.461


Urheberrecht Fotos von Einsätzen im Internte - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt